Die Weiße Rose by Scholl Inge

Die Weiße Rose by Scholl Inge

Autor:Scholl, Inge [Scholl, Inge]
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 978-3-10-401310-7
Herausgeber: Fischer E-Books
veröffentlicht: 2011-10-17T16:00:00+00:00


Gründe.

Dieses Urteil muß im Zusammenhang mit dem Urteil, das der Volksgerichtshof vor wenigen Wochen hat fällen müssen, betrachtet werden. Damals waren drei Personen abzuurteilen, die mit den Kern dieser hochverräterischen Unterstützung unserer Kriegsfeinde gebildet haben. Zwei von ihnen, Hans Scholl und Sophie Scholl, waren die Seele der wahrhaft hoch- und landesverräterischen, feindbegünstigenden, unsere Wehrkraft zersetzenden Organisation. Sie stammen aus einer Familie, die selbst volksfeindlich eingestellt war, und in der sie keine Erziehung genossen, die sie zu anständigen Volksgenossen machte. Über ihre Tat und Schuld stellte der Volksgerichtshof damals fest:

[Hier folgt zunächst der volle Wortlaut der Begründung des Urteils gegen Hans Scholl, Sophie Scholl, Christoph Probst – siehe Seite 106–108].

Alles, was der Volksgerichtshof in diesem Urteil festgestellt hat, ist auch Ergebnis der Wahrheitsfindung im jetzigen Verfahren. Und beruht, soweit die Angeklagten dieses Verfahrens mit in Frage kommen, auch auf deren Bekundungen, wie überhaupt alles, was in diesem Verfahren festgestellt ist, auf den Aussagen der Angeklagten selbst beruht, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes ausdrücklich hervorgehoben ist. Nur in folgenden Punkten hat die neue Hauptverhandlung ein anderes Bild ergeben:

1. Das Flugblatt »Studenten und Studentinnen« hat Huber verfaßt. Scholl und Schmorell haben dies Flugblatt nur etwas geändert (s. unten) und dann herausgebracht;

2. in Stuttgart hat nicht Sophie Scholl sondern Hans Hirzel die Flugblätter zur Post gegeben. Sophie Scholl hat sie ihm nur nach Ulm gebracht und ihm aufgetragen, sie postfertig zu machen und in Stuttgart in Postkästen zu werfen.

3. Zu den Auslagen hat Grimminger 500 RM beigetragen. Diese Unrichtigkeiten im ersten Urteil ergeben sich daraus, daß die damaligen Angeklagten in diesen Punkten die Schuld dreier jetziger Angeklagter (Huber, Hirzel und Grimminger) mit auf sich genommen haben.

Der Volksgerichtshof, der diesmal mit denselben haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern urteilt wie damals, legt Wert auf die Feststellung, daß sein damaliges Urteil auch bei Kenntnis der wirklichen Sachlage in diesen drei Punkten nicht anders gelautet hätte.

Heute hat der Volksgerichtshof einen weiteren Teil der Kerngruppe dieser Organisation abzuurteilen gehabt:

1. Schmorell, der ungefähr in gleicher Weise wie Scholl mitwirkte.

2. Graf, der in fast gleichem Umfang wie Schmorell und Scholl hochverräterisch und feindbegünstigend mitarbeitete. Beide waren von der Wehrmacht zum Medizinstudium abkommandiert. Beide hätten dem Führer besonders dankbar sein müssen, denn er ließ ihnen dieses Studium – wie allen dazu abkommandierten Medizinstudenten – bezahlen; sie bekamen einschließlich Verpflegungsgeld monatlich über 250 RM, ohne dies aber mit Verpflegung in Natur etwa 200 RM, also mehr als die meisten Studenten sonst von zu Hause bekommen. Beide waren Feldwebel, beide in Studentenkompanien eingereiht!!!

3. Neben [ihnen] steht heute noch ein Mann, der Erzieher der Jugend sein sollte: der damalige Professor Huber, der sich als Philosoph bezeichnet und dessen Einwirkung auf seine Studenten zwar fachlich gut gewesen sein mag. (Darüber zu urteilen fehlt dem Gericht Anlaß und Kenntnis). Aber ein deutscher Hochschulprofessor ist vor allem ein Erzieher unserer Jugend und hat als solcher besonders in Not- und Kampfzeit darauf hinzuwirken, daß unsere Hochschuljugend zu würdigen jüngeren Brüdern der Kämpfer von Langemarck erzogen wird; daß sie in absolutem Vertrauen zu unserem Führer, zu Volk und Reich gekräftigt



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