Trennung, Tod und Trauer in den ersten Lebensjahren: Begleitung und Beratung von Kindern und Eltern by Rüdiger Kißgen

Trennung, Tod und Trauer in den ersten Lebensjahren: Begleitung und Beratung von Kindern und Eltern by Rüdiger Kißgen

Autor:Rüdiger Kißgen [Kißgen, Rüdiger]
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783608948646
Herausgeber: Klett-Cotta
veröffentlicht: 2014-04-25T17:00:00+00:00


2. Die Aufarbeitung der Heimerziehung in Ost und West seit 2002

Mut und Beharrlichkeit der Betroffenen aus West und Ost

Genau genommen waren es die ehemaligen Heimkinder aus Torgau – einem berüchtigten Jugendwerkhof der DDR, dessen Auftrag es war, schwererziehbare Jugendliche im Sinne des gesetzlich verankerten Erziehungsziels zur »sozialistischen Persönlichkeit« umzuerziehen –, die den Deutschen Bundestag im Jahr 2002 vor die Aufgabe gestellt haben, sich mit den Erfahrungen ehemaliger Heimkinder und den Folgen der Heimerziehung zu befassen. Es ging dabei um das Bemühen der Betroffenen, im Rahmen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, bzw. genauer im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes (StrRehaG) rehabilitiert zu werden. Dies gestaltet sich bis heute jedoch als sehr schwierig, obwohl mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Mai 2009 und einer daraufhin im Dezember 2010 erfolgten Klarstellung hier bei den ehemaligen Heimkindern aus der DDR große Hoffnungen geweckt wurden (vgl. Wapler 2012, S. 92)10.

Zur gleichen Zeit machten Medienberichte die Öffentlichkeit erneut auf die Thematik der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik aufmerksam (vgl. AGJ 2010, S. 85). Die ehemaligen Heimkinder organisierten sich und »drängten auf die gesellschaftliche Aufarbeitung der damaligen Heimerziehungspraxis und auf eine Wiedergutmachung und Anerkennung des an ihnen begangenen Unrechtes« (AGJ 2010, S. 85).

Zahlreiche Petitionen gingen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein und wurden von diesem letztendlich ab 2006 zu einer Sammelpetition zusammengefasst. Dem Abschlussbericht des Petitionsausschusses dazu ist zu entnehmen, dass dieser für eine generelle Regelung hinsichtlich einer Entschädigung und Rentenanerkennung keine ausreichende Rechtsgrundlage erkennen konnte. In seiner Beschlussempfehlung vom 27. November 2008 empfahl der Petitionsausschuss daher dem Deutschen Bundestag einen Runden Tisch einzurichten bzw. zu initiieren, der sich u. a. mit

der Aufarbeitung der Heimerziehung hinsichtlich der rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen,

der Prüfung von Hinweisen auf zugefügtes Unrecht,

den gesellschaftlichen, psychischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Heimerziehung,

der Vermittlung von psychologischen, sozialen und seelsorgerischen Beratungsangeboten an ehemalige Heimkinder und

der Entwicklung von Lösungen befassen sollte (ebd.).



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