Steuertipps für YouTuber, Blogger und Influencer by Thomas Siegel & Felix Siegel

Steuertipps für YouTuber, Blogger und Influencer by Thomas Siegel & Felix Siegel

Autor:Thomas Siegel & Felix Siegel
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783658305024
Herausgeber: Springer Fachmedien Wiesbaden


Soviel zu möglichen „Arten“ kaufmännischer Tätigkeit, nun zu deren „Umfang“, der sich unter anderem in Zahlen messen lassen kann. Auch hier fehlen im Handelsgesetzbuch konkrete Hinweise, um Influencer eindeutig als kaufmännisch tätiges Kleingewerbe oder als Kaufmann zuzuordnen. Auf der Webseite der IHK Berlin und anderer IHK gibt es hierzu jedoch eine gute Orientierung.

Ein vielfach genannter Wert besagt zum Beispiel, dass es kaufmännische Einrichtungen erfordert, wenn im Bereich Dienstleistungen mindestens 175.000 Euro Umsatz im Jahr anfallen. Diese Summe dürften nur wenige sehr erfolgreiche Influencer erreichen. Weitere oft erwähnte Kriterien: Mehr als 5 Beschäftigte, mehr als 100.000 Euro Betriebsvermögen, gewerbliche Kredite über mehr als 50.000 Euro oder mehr als eine Niederlassung.

Gerade bei Influencern könnte auch die Zahl der Follower berücksichtigt werden – wer 100.000 Follower oder mehr hat, dessen Tätigkeit kann kaum noch als Kleingewerbe bezeichnet werden.

Alle Influencer, die unterhalb der für die verschiedenen Bereiche genannten Grenzwerte liegen, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kleingewerbe und können somit den Rest dieses Kapitels ignorieren. Es sei hier allerdings noch darauf hingewiesen, dass auch Kleingewerbetreibende die Möglichkeit haben, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, womit sie dann auch die entsprechenden Verpflichtungen als Kaufmann erfüllen müssen.



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