Melitta Graefin Stauffenberg - das Leben einer Fliegerin by Gerhard Bracke

Melitta Graefin Stauffenberg - das Leben einer Fliegerin by Gerhard Bracke

Autor:Gerhard Bracke [Bracke, Gerhard]
Die sprache: ara, deu
Format: epub, mobi, azw3
Herausgeber: Herbig
veröffentlicht: 2013-04-04T22:00:00+00:00


Tiefsturzanlage und Nachtlandeverfahren

Kriegstechnische Entwicklungen der »Versuchsstelle für Flugsondergerät e.V.«

Anfang 1944 nahm die Reichsvertragsangelegenheit im gewünschten Sinne konkrete Gestalt an. Unter Bezugnahme auf das Schreiben »Az. 55 b 10.3 – GL/F1 IV E –« vom 10. Januar 1944 erklärte die Adjutantur Görings am 6. Februar 1944: »Herr Reichsmarschall ist mit der vorgeschlagenen Regelung für Gräfin Schenk von Stauffenberg einverstanden.«

Damit war der Weg geebnet für eine geheime Verfügung des Reichsministers der Luftfahrt vom 10. Mai 1944, daß mit Wirkung vom 1. Mai 1944 nach besonderen Richtlinien des Amtes GL/F eine »Versuchsstelle für Flugsondergerät« gegründet und in der Form eines eingetragenen Vereins betrieben werden konnte. Dieser Versuchsstelle mit Sitz in Berlin-Gatow sollten die Amtsgruppe GL/C-E, die Forschungsführung und die Luftfahrt-Industrie Aufgaben zuweisen. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Anordnungen getroffen für Planstellenzuweisung und Haushaltsregelung. Die für die Versuchsstelle abzuordnenden Angehörigen des Ingenieurkorps der Luftwaffe waren zu unterstellen oder zuzuteilen:

»a) truppendienstlich, also auch disziplinär, dem Amts-Chef GL/C

b) einsatzmäßig (fachlich) dem Vorstand der Versuchsstelle

c) territorial dem Lg. Kdo. III

d) wirtschaftlich dem A. z. V.

e) abwehrmäßig dem Wehrkreiskommando III.«

Die technische Inspektion bei der Versuchsstelle hatte der Kommandeur der Erprobungsstellen (K. d. E.) auszuüben. An Einrichtungen sollten gestellt werden:

– technische Einrichtungen vom GL,

– Fluggerät von der Zentralverwaltung für Fluggerät bei der DVL in Berlin-Adlershof nach Weisung von GL/C-E,

– 1 Pkw und 1 Lkw (2–3 to) durch Gen. Qu. 6. Abt.

»Der Vorstand der Versuchsstelle ist für Einsatz und Verwaltung des Gerätes der Versuchsstelle verantwortlich.«[1] Über die Bereitstellung von Mitteln für die Versuchsstelle für Flugsondergerät und deren Verwendung bestimmten die Richtlinien im einzelnen:

»1. Der R.d.L. u. Ob.d.L.[2] stellt der Versuchsstelle für Flugsondergerät … im Einvernehmen mit GL/C Chef Versuchs- und Forschungsaufgaben jährlich in einer Pauschsumme und weist der Versuchsstelle die erforderlichen Mittel jährlich zu. Er überwacht den Betrieb und die Wirtschaftsgebarung der Versuchsstelle durch den unter 4 genannten Verwaltungsausschuß und in sonst geeigneter Weise. Vorgesehen sind zunächst einmalige Mittel für den Auf- und Ausbau der Versuchsstelle in Höhe bis zu 100 000 RM und laufende Mittel für den Betrieb der Versuchsstelle in Höhe bis zu 100 000 RM.

2. Die Versuchsstelle wird von der auf Wunsch des Reichsmarschalls in ein Vertragsverhältnis zum Verein zu übernehmenden Gräfin Stauffenberg errichtet und geleitet. Voraussichtlicher Stellenplan:

1 Dienststellenleiter, zugl. Vorstand des E.V.,

1–2 Versuchsingenieure und Erprobungsflieger für Parallelversuche,

2 Auswertekräfte (weiblich),

3 Hilfskräfte (Zielgerätewart, Einbautechniker, Mechaniker, Laborant [weiblich]),

1 Sekretärin.

3. An Einrichtungen werden benötigt:

1 Werkstatt zur Prüfung und Justierung von Geräten,

Einrichtungen zur Entwicklung und Bearbeitung des Bildmaterials, Büroräume, Inventar.

Betriebstechnisch werden als Versuchsträger Flugzeuge entsprechend den jeweils gestellten Erprobungsaufgaben, die dazugehörigen Hallenräume sowie die personelle und materielle Betreuung der Versuchsträger benötigt.

4. Die Versuchsstelle bewirtschaftet die zugewiesenen Mittel und vollzieht alle Rechtsgeschäfte in der Form eines E.V. Entwurf der Satzung und Geschäftsordnung des Vereins werden gesondert von dem R.d.L. u. Ob.d.L. aufgestellt. Der Vorstand und als Aufsichtsorgan ein Verwaltungsausschuß werden durch R.d.L. u. Ob.d.L. bestellt. Vorstand soll Gräfin Stauffenberg werden. Der Verwaltungsausschuß soll 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand des Vereins ist dem Verwaltungsausschuß und dem R.d.L. u. Ob.d.L. für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der zugewiesenen Mittel verantwortlich. Der Verwaltungsausschuß, der aus Persönlichkeiten des Vertrauens des R.



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