Die rmische Kaiserzeit by Armin Eich;

Die rmische Kaiserzeit by Armin Eich;

Autor:Armin Eich;
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783406660139
Herausgeber: Verlag C.H. Beck


2.3. Italien und die Provinzen

Das italische Festland südlich des Padus (Po) war das eigentliche Kernland des Reiches. Die civitates der Halbinsel waren im vierten und dritten Jahrhundert v. Chr. Zug um Zug durch Rom unterworfen und in ein Abhängigkeitsverhältnis gepresst worden. Eine Aufstandsbewegung der Unterworfenen gegen Rom endete 90/89 v. Chr. mit einem Kompromissfrieden, unter dessen Konditionen fast sämtliche civitates Italiens zu Staaten römischen Rechts wurden. Damit kamen die freien Bürger der italischen civitates in den Genuss von Privilegien, beispielsweise wurden sie keinen Statthaltern unterstellt, nicht durch Militärgarnisonen belastet und zahlten keine direkten Steuern. Für einige zentrale politische Aufgaben wie die Aufrechterhaltung des inneren Friedens oder die zwischenstaatliche Rechtsprechung waren römische Funktionäre, vor allem der Stadtpräfekt (praefectus urbi) und die Prätorianerpräfekten zuständig, aber mit einigermaßen gutem Willen konnten die italischen Staaten und ihre Bürger die Zentralregierung in Rom auf Distanz halten und dürften im Alltag relativ wenig von ihrer Existenz gespürt haben. Versuche der Kaiser, Italien stärker in die Reichsorganisation einzubeziehen, stießen zumindest bei den städtischen Eliten auf Ablehnung. Doch deren Widerwillen zum Trotz fand im Lauf der Jahrhunderte eine allmähliche Annäherung Italiens an den Status der unterworfenen Territorien (Provinzen) statt. Seit dem zweiten Jahrhundert n. Chr. agierten in Italien vom Kaiser ernannte Funktionäre mit judikativen Aufgaben, die denselben Titel wie kaiserliche Statthalter führten, und unter Kaiser Septimius Severus (193–211 n. Chr.) wurde erstmalig ein permanenter Legionsstandort in Italien eingerichtet. Die nahezu vollständige Übernahme des für die Provinzen geltenden Regierungsmodus der kaiserlichen Herrschaft erfolgte schließlich unter Kaiser Diocletian (284–305 n. Chr.).

Außerhalb Italiens lag das eigentliche Imperium, also der Bereich, auf den sich die Befehlsgewalt (lateinisch ebenfalls imperium) des römischen Volkes, repräsentiert in seinen Statthaltern und dem Imperator, erstreckte. Das Gesamtgebiet des Imperiums war in Provinzen, Zuständigkeitsbereiche von römischen Gouverneuren, untergliedert (ca. zwanzig bis über hundert in den unterschiedlichen Epochen der Kaiserzeit). Anders als die civitates, die bereits vor der Eroberung existiert hatten und gewaltsam in das Reich inkorporiert worden waren, waren die Provinzen reine Schöpfungen der Besatzungsmacht ohne institutionelle Vorgeschichte. Die Anzahl der civitates, die in einer Provinz zusammengefasst waren, konnte sehr unterschiedlich sein. In Niedergermanien lagen beispielsweise sechs; die drei von Caesar eroberten gallischen Provinzen Belgica, Aquitania und Lugdunensis kamen gemeinsam auf vierundsechzig; in der Provinz Asia, das in seiner Ausdehnung ungefähr dem ehemaligen Königreich Pergamon im Westen Kleinasiens entsprach, waren im ersten Jahrhundert n. Chr. 282 Regionalstaaten zusammengefasst.

Das gesamte Territorium einer Provinz, das viele tausend Quadratkilometer umfassen konnte, war dem Kommando eines in Rom bestimmten Statthalters unterstellt, der in seiner Person die höchste militärische Befehlsgewalt und Rechtsprechungskompetenz innerhalb der Provinzgrenzen vereinigte. In der Alltagspraxis der Provinzialregierung nahmen jedoch die Rechtsprechung und zunehmend auch weitere zivile Aufgaben gewöhnlich mehr Zeit in Anspruch als die Leitung militärischer Operationen. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die Gouverneure während ihrer Amtszeit durch ihre Provinz reisten, um sogenannte conventus (wörtlich «Zusammenkünfte») abzuhalten. In erster Linie handelte es sich dabei um Gerichtstage, die aber von der Provinzbevölkerung auch genutzt werden konnten, um spezielle Anliegen, meist in Form von Petitionen, gegenüber dem Statthalter vorzubringen. Die Konventsreisen erfolgten entlang bestimmter Routen, an denen die Konventsorte lagen.



Download



Haftungsausschluss:
Diese Site speichert keine Dateien auf ihrem Server. Wir indizieren und verlinken nur                                                  Inhalte von anderen Websites zur Verfügung gestellt. Wenden Sie sich an die Inhaltsanbieter, um etwaige urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen, und senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden die entsprechenden Links oder Inhalte umgehend entfernen.