Der Auschwitz-Prozess: Völkermord vor Gericht (German Edition) by Devin O. Pendas

Der Auschwitz-Prozess: Völkermord vor Gericht (German Edition) by Devin O. Pendas

Autor:Devin O. Pendas [Pendas, Devin O.]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: E-Books der Verlagsgruppe Random House GmbH


Die Prozessbeteiligten verlassen das ehemalige KZ Auschwitz: Verteidiger Georg Bürger (ganz links), Nebenklagevertreter Friedrich Karl Kaul (zweiter von links), der Direktor des Instituts für Kriminologie in Krakau Jan Sehn (dritter von links), Richter Walter Hotz (fünfter von links) und der Direktor des Auschwitz-Museums Kazimierz Smoleń (sechster von links).

© Picture Alliance, Frankfurt: dpa-Bildarchiv

Auch die Forderung des Gerichts, allen Beteiligten der Tatortbesichtigung Sicherheit zu garantieren, ging nicht ohne Weiteres durch. Sehn sagte mündlich zu, dass die Polen jeden »ungeschoren« in die Bundesrepublik zurückfahren lassen würden. Das aber genügte den Deutschen nicht, sie verlangten eine förmliche Garantie.775 Sehn akzeptierte schließlich auch diese Forderung. Nachdem alle technischen Fragen einvernehmlich gelöst worden waren, verlangten die Deutschen, dass Sehn mit einer weiteren Vollmacht vom polnischen Justizministerium ausgestattet werden müsse, denn die am 27. November 1964 erteilte ermächtige ihn nur zu Verhandlungen, nicht aber dazu, rechtlich verbindliche Garantien zu geben. Sehn beharrte zunächst darauf, dass der polnische Justizminister ihm mündlich erlaubt habe, solche Zusagen zu machen. Angesichts der deutschen Unnachgiebigkeit kapitulierte er jedoch schließlich auch in diesem Punkt: Er werde Warschau um eine offizielle Erklärung bitten, die ihn ermächtige, formelle Garantien abzugeben.776 Am Ende der Sitzung entwarfen alle Teilnehmer gemeinsam eine Erklärung an Hofmeyer, in der all seine Forderungen aus seinem Brief vom 27. Oktober 1964 angenommen wurden; Sehn und Szmulewski unterzeichneten das Papier.777 Darin wurde auch festgehalten, dass der polnische Justizminister diese Arrangements mündlich bestätigt habe und dies umgehend auch schriftlich tun werde. Noch am gleichen Tag, also am 2. Dezember 1964, richtete der polnische Justizminister ein formelles Schreiben an Hofmeyer, in dem er allen in dessen Brief vom 27. Oktober 1964 aufgeführten Punkten ausdrücklich zustimmte.778

Am 14. Dezember 1964 kamen Richter Walter Hotz, drei Staatsanwälte, alle Nebenklagevertreter, elf Verteidiger, eine Dolmetscherin und ein Polizeifotograf in Auschwitz an; ihr Besuch sollte drei Tage dauern.779 Nur einer der Angeklagten, der weniger stark belastete Franz Lucas, hatte sich bereit erklärt, mit der Abordnung des Gerichts nach Auschwitz zu reisen.780 Mit dabei waren auch Rolf Vogel und Harald Kirchner, zwei Beobachter der bundesdeutschen Regierung.781 Kazimierz Smoleń, der Direktor des Auschwitz-Museums, begleitete die Besucher als offizielle Auskunftsperson. Fast 100 Journalisten folgten dem Gericht, freilich in gebührendem Abstand, denn die Öffentlichkeit war von den Verhandlungen in Auschwitz ausgeschlossen.782



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