Das Feierabend-Startup by Erik Renk

Das Feierabend-Startup by Erik Renk

Autor:Erik Renk [Renk, Erik]
Die sprache: eng
Format: epub
Herausgeber: redline Verlag
veröffentlicht: 2017-04-14T22:00:00+00:00


Besonderheiten für Österreich und Schweiz

Du wohnst in Österreich oder in der Schweiz? Auch dort ist es grundsätzlich möglich, ein Feierabend-Startup aufbauen. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich nur in wenigen Punkten von denen in Deutschland. Es gibt andere Sozialversicherungsträger, unterschiedliche Bezeichnungen für freie Berufe und Gewerbe und natürlich andere Steuersätze, Freibeträge und Rechtsformen. Auch als Österreicher oder Schweizer ist dein Feierabend-Startup eine gute Möglichkeit, dein unternehmerisches Potenzial zu entfalten.

Anwälte und Steuerberater kosten viel Geld, und die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Dein Ziel sollte sein, dich gezielt auf solche Gespräche vorzubereiten, damit du wertvolle Zeit sparst. Aus meiner Sicht macht es auch in Österreich und in der Schweiz Sinn, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht (falls eine Gründung im Team erfolgen soll) und einen Steuerberater aufzusuchen. Nur diese dürfen dir von Gesetzes wegen fallbezogene Empfehlungen geben.

Servus! Dein Feierabend-Startup in Österreich

Arbeitsvertrag

In Österreich sind die Rechte des Arbeitgebers stärker in der Gesetzgebung verankert als in Deutschland. Grundsätzlich können in deinem Arbeitsvertrag nebenberufliche Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Außerdem besteht eine Meldepflicht, damit dein Arbeitgeber prüfen kann, ob seine berechtigten Interessen verletzt werden. Die Regelungen zum Nebenerwerb findest du im § 7 des österreichischen Angestelltengesetzes. Sieht ein Arbeitsvertrag keinen Ausschluss für eine Nebentätigkeit vor, so darfst du trotzdem nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treten. Auch dessen Ansehen darf nicht beeinträchtigt werden. Du bist verpflichtet, deine Arbeitskraft voll einzubringen. Auch Handelsvertretertätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Dafür unterliegst du als nebenberuflich Selbstständiger keiner Beschränkung auf eine bestimmte Arbeitszeitlänge. Die einzige Voraussetzung: Du darfst durch dein Feierabend-Startup nicht ausgelaugt oder erschöpft sein. Hol dir unbedingt die schriftliche Erlaubnis deines Arbeitgebers.

Sozialversicherung

Anders als in Deutschland kannst du es dir als Selbstständiger nicht aussuchen, ob du dich privat oder gesetzlich versicherst. Es besteht grundsätzlich ein Sozialversicherungszwang, der Folgen für deinen Nebenerwerb hat. In Deutschland wird nur der Arbeitsmittelpunkt mit Sozialabgaben belastet. Einnahmen aus deinem Nebenerwerb bleiben sozialabgabenfrei. Für alle Gründer, egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb, gibt es dafür eine jährliche Grenze von 30.000 Euro Umsatz oder 4.988,64 Euro Gewinn. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass die Einnahmen und Umsätze des Geschäftsjahres unterhalb dieser Grenze bleiben, kannst du einen Antrag auf eine Befreiung von der Sozialversicherung stellen. Der Antrag ist bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu stellen. Du kannst ihn unter http://www.svagw.at downloaden. Allerdings werden alle Einkünfte betrachtet. Kombinierst du die jährlichen Einnahmen deiner Angestelltentätigkeit mit denen deines Feierabend-Startups, ist die Situation individuell zu prüfen.

Weitergehende Informationen gibt es hier:

http://www.svagw.at

https://www.wko.at



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