Steuern steuern by Johann C. Köber

Steuern steuern by Johann C. Köber

Autor:Johann C. Köber [Köber, Johann C.]
Die sprache: deu
Format: epub, mobi
Herausgeber: FinanzBuch Verlag
veröffentlicht: 2015-06-16T22:00:00+00:00


Steuern sparen durch kleine Zettel

Bei Seminaren, Vorträgen oder Schulungen führe ich regelmäßig ein kleines Experiment mit den Teilnehmern durch. Ich lege einen 20-Euro-Schein und einen Bewirtungsbeleg über 75 Euro auf den Tisch und bitte die Umstehenden, wegzunehmen, was sie für wertvoller halten. Sie können es sich sicher denken: Die meisten Personen greifen instinktiv zum Geldschein. Was denken Sie: Können wir unseren Instinkten vertrauen?

Rechnen wir nach: Eine Bewirtungsrechnung über 75 Euro enthält 19 Prozent Mehrwertsteuer, die uns das Finanzamt erstattet. In unserem Fall also 11,97 Euro. Die anderen 63,03 Euro kürzt das Finanzamt um 30 Prozent, weil nur 70 Prozent der Bewirtungskosten steuerlich absetzbar sind. Macht 44,12 Euro. Unser Steuersatz beträgt 30 Prozent, wir sparen durch den Abzug der 30 Prozent von 44,12 Euro Steuern in Höhe von 13,24 Euro. Der Bewirtungsbeleg bringt uns also 11,97 + 13,24 = 25,21 Euro Steuerersparnis.

Wer das nächste Mal einen Bewirtungsbeleg achtlos wegwerfen will, denke bitte an diese Rechnung. Dasselbe gilt für die vielen Bewirtungsbelege, die nicht richtig ausgefüllt sind und daher vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Wir merken uns: Ein Bewirtungsbeleg über 75 Euro ist wertvoller als ein 20-Euro-Schein! Essen kann also nicht nur zum leiblichen Wohl beitragen, es senkt zudem die Steuerlast. Ich bin deshalb immer entsetzt, wenn Firmen überhaupt keine Bewirtungsbelege geltend machen. Das kann nur Nachlässigkeit sein.

Ein Bewirtungsbeleg über 75 Euro bringt 25,21 Euro Steuerersparnis

Um den Wert eines Bewirtungsbelegs zu verdeutlichen, dient auch eine andere Rechnung: Um welchen Betrag müssen Sie Ihr Bruttoeinkommen steigern, um das erwähnte Essen für 75 Euro zu verdienen? Wir nehmen wieder an, Sie gehören zum gut verdienenden Teil der Bevölkerung. Nach der Tabelle in Exkurs 3 kosten die 75 Euro nicht nur 75 Euro, sondern auch noch 80 Prozent Steuern von 75 Euro, also 60 Euro. Insgesamt müssen Sie also 75 + 60 = 135 Euro brutto verdienen, um dieses Essen bezahlen zu können.

Eine ziemlich frustrierende Rechnung, zugegeben. Dasselbe Essen kann jedoch deutlich preiswerter ausfallen. Als Geschäftsausgabe kostet es lediglich 63,03 Euro – Sie erinnern sich, das ist der Nettobetrag der 75 Euro, die Umsatzsteuer erstattet das Finanzamt zurück. Von diesen 63,03 Euro gelten 30 Prozent (18,91 Euro) als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden. Wir rechnen wieder mit den bekannten 30 Prozent und kommen auf 15,13 Euro.

Die GmbH muss also lediglich 63,03 + 15,13 = 78,16 Euro verdienen, um dieses Essen bezahlen zu können. Und die fröhlichen Esser müssen natürlich den Beleg aufheben, ausfüllen und in die Buchhaltung geben. Der Lohn dafür: eine Ersparnis der GmbH im Vergleich zum Privatmann von 135 – 78,16 = 56,84 Euro oder 42 Prozent.

Dieses Sparwunder erfordert lediglich einige Angaben auf dem Beleg des Restaurants:

•Namen aller Teilnehmer (auch der eigene Name)

•Nachweis der geschäftlichen Veranlassung (»Geschäftsessen« reicht nicht!)

•Höhe der Kosten (einschließlich Trinkgeld)

•Ort, Datum und Unterschrift



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