Moderne Vereinsorganisation by Falk Golinsky

Moderne Vereinsorganisation by Falk Golinsky

Autor:Falk Golinsky
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783662605271
Herausgeber: Springer Berlin Heidelberg


Vergütung und Aufwandsentschädigungen

Das Thema Vergütung ist in vielen Vereinen ein sensibles Thema. Bei hauptamtlichen Mitarbeitern ist es klar. Es besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem geregelten Vergütungsanspruch. Wie hoch das Entgelt ausfällt, regeln Sie selbst. Dabei sind die Verpflichtungen zum Mindestlohn zu beachten.

Bei ehrenamtlichen Mitarbeitern gibt es nur wenige Regelungen. Die Höhe des Entgeltes bei Honorarkräften wird im Honorarvertrag geregelt. In den meisten Fällen wird sich auf den Übungsleiterfreibetrag aus dem Steuerrecht bezogen.

Wie sieht es nun mit Aufwandsentschädigungen aus? Auch hier ist wieder der Blick in Ihre Satzung erforderlich. Welche Regelungen sind dort festgehalten worden? In der Mustersatzung wird geregelt, dass keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen zulässig sind.

Aufwandsentschädigungen sind keine Vergütung. Da hier nicht die Arbeitsleistung vergütet wird. Es geht um die Erstattung von Auslagen. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 06. April 2017 Aktenzeichen IX ZB 40/16 ein Urteil erlassen.

Grundsätzlich ist die Zahlung einer Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) möglich. Auch wenn im BGB geregelt ist, dass der Vorstand nach § 26 BGB sein Amt nur unentgeltlich ausführen soll. Ein Verein muss an dieser Stelle Klarheit und eine zulässige Regelung in der Satzung schaffen.

An dieser Stelle möchte ich die wichtigsten Eckpunkte zusammenfassen:Der ehrenamtlich tätige Vereinsvorstand (§ 26 BGB) hat einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen und entstandenen Aufwendungen.



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