Insolvenz by Unknown

Insolvenz by Unknown

Autor:Unknown
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783735776754


IIX. So legen Sie richtig Einspruch ein:

Wenn die Schuldnerberatung Ihren Fall übernommen hat, wird das Gericht jetzt wahrscheinlich darauf bestehen, dass die Beratungsstelle Zustellungen für Sie rechtmäßig annehmen kann (ähnlich einem Anwalt). Wenn nicht, wäre zu prüfen, ob die Klage nicht erneut zugestellt werden muss. Nehmen Sie die Klage auseinander. Wenn Sie keinen Grund für einen Einspruch haben, muss zumindest der Schein bestehen bleiben. Hinterfragen Sie jedes Wort, jede Behauptung. Wird z.B. eine Lieferung unterstellt, die Sie tatsächlich erhalten haben, haben Sie in einem Verfahren das Recht zu erfahren, wann, wo, was, an wen von wem geliefert worden ist.

Liegt Ihrem Gläubiger z.B. keine Quittung oder Lieferbestätigung vor (wird kaum passieren), ist auch seine Forderung zweifelhaft. Handelt es sich um Kreditkartenschulden, kann jede einzelne Transaktion hinterfragt werden. Sie produzieren einen Stapel Papier mit dem sich die Anwälte des Gläubigers und dann das Gericht beschäftigen müssen.

Keinen Verteidigungsgrund haben Sie allerdings, wenn Ihr Gläubiger einen Ihrer geplatzten Schecks vorlegen kann. Die Ausstellung des Schecks selber ist bereits als Beweis ausreichend, dass Sie den Betrag schulden. Warum der Scheck ausgestellt worden ist, ist nebensächlich. Fehlt dem Scheck allerdings die Unterschrift, oder hat ein unbekannter Dritter gezeichnet, ist er als Dokument wertlos. In diesem Fall müsste zunächst ein Sachverständiger die Rechtmäßigkeit der Unterschrift ermitteln. Die kann schließlich nur eine Fälschung sein…. und das dauert.

Ein netter Trick ist es auch, ein völlig gegenstandslosen Einspruch einzureichen. Wenn Ihr Gläubiger Sie z.B. auf Euro 50.000 verklagen will, senden Sie fristgerecht unter dem Aktenzeichen einen Einspruch aus einem alten Scheidungsverfahren ans Gericht. Das Gericht wird Ihren "Irrtum" erkennen, und ggf. einen neuen Termin benennen. Wird Ihr Einspruch als gegenstandslos abgelehnt, haben Sie nichts verloren, da Sie ohnehin keine echte Verteidigungsgrund vorzuweisen haben. Sie können aber in jedem Fall protestieren und mit Berufung drohen, wenn das Verfahren trotz Ihres Irrtums nicht vertagt wird und Sie so Gelegenheit erhalten, sich ordentlich zu rechtfertigen. Wieder Wochen gewonnen.

Der beste Einspruch ist eine Forderung gegen den Gläubiger:

"Ich zahle die Rechnung über Euro 25.000 nicht, weil mir der Aussteller noch Euro 30.000 schuldet". Das könnte z.B. Ihre Schadenersatzforderung wegen Beleidigung oder Nötigung sein. Oder Ihre "Schmerzensgeldforderung wegen Psychoterror und mentaler Folter".

Selbstverständlich unterstreichen Sie Ihre Forderung mit an den Gläubiger adressierten Rechnungen, Erinnerungsschreiben und einem Mahnverfahren. Wie schon bekannt, werden derartige Forderungen gerichtlich derzeit nur in den USA von medienmanipulierten Richtern unterstützt, in Europa sichern Sie Ihnen aber wieder einen Zeitgewinn oder einen vorteilhaften Vergleich.



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