Der Einzige und sein Eigentum by Max Stirner

Der Einzige und sein Eigentum by Max Stirner

Autor:Max Stirner [Stirner, Max]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Zeno.org
veröffentlicht: 2015-06-28T22:00:00+00:00


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Was aber Recht, was in einer Gesellschaft Rechtens ist, das kommt auch zu Worte – im Gesetze.

Wie auch das Gesetz sei, es muß respektiert werden vom – loyalen Bürger. So wird der gesetzliche Sinn Old Englands gerühmt. Dem entspricht ganz jenes euripideische Wort (Orestes, 412): »Den Göttern dienen wir, was immer auch[192] die Götter sind«. Gesetz überhaupt, Gott überhaupt, soweit sind wir heute.

Man bemüht sich, Gesetz von willkürlichem Befehl, von einer Ordonnanz zu unterscheiden: jenes gehe von einer berechtigten Autorität aus. Allein ein Gesetz über menschliches Handeln (ethisches Gesetz, Staatsgesetz usw.) ist immer eine Willenserklärung, mithin Befehl. Ja, wenn ich das Gesetz mir auch selbst gäbe, es wäre doch nur mein Befehl, dem ich im nächsten Augenblick den Gehorsam verweigern kann. Es mag jemand wohl erklären, was er sich gefallen lassen wolle, mithin durch ein Gesetz das Gegenteil sich verbitten, widrigenfalls er den Übertreter als seinen Feind behandeln werde; aber über meine Handlungen hat niemand zu gebieten, keiner mir mein Handeln vorzuschreiben und mir darin Gesetze zu geben. Ich muß mir's gefallen lassen, daß er mich als seinen Feind behandelt; allein niemals, daß er mit mir als seiner Kreatur umspringt, und daß er seine Vernunft oder auch Unvernunft zu meiner Richtschnur macht.

Es dauern die Staaten nur so lange, als es einen herrschenden Willen gibt, und dieser herrschende Wille für gleichbedeutend mit dem eigenen Willen angesehen wird. Des Herrn Wille ist – Gesetz. Was helfen dir deine Gesetze, wenn sie keiner befolgt, was deine Befehle, wenn sich niemand befehlen läßt? Es kann der Staat des Anspruches sich nicht entschlagen, den Willen des einzelnen zu bestimmen, darauf zu spekulieren und zu rechnen. Für ihn ist's unumgänglich nötig, daß niemand einen eigenen Willen habe: hätte ihn einer, so müßte der Staat diesen ausschließen (einsperren, verbannen usw.); hätten ihn alle, so schafften sie den Staat ab. Der Staat ist nicht denkbar ohne Herrschaft und Knechtschaft (Untertanenschaft); denn der Staat muß der Herr sein wollen aller, die er umfaßt, und man nennt diesen Willen den »Staatswillen«.

Wer, um zu bestehen, auf die Willenlosigkeit anderer rechnen muß, der ist ein Machwerk dieses anderen, wie der Herr ein Machwerk des Dieners ist. Hörte die Unterwürfigkeit auf, so wär's um die Herrschaft geschehen.

Der eigene Wille meiner ist der Verderber des Staats; er wird deshalb von letzterem als »Eigenwille« gebrandmarkt. Der eigene Wille und der Staat sind todfeindliche Mächte, zwischen welchen kein »ewiger Friede« möglich ist. Solange der Staat sich behauptet, stellt er den eigenen Willen, seinen stets anfeindenden Gegner, als unvernünftig, böse usw. dar,[193] und jener läßt sich das einreden, ja er ist es wirklich schon deshalb, weil er sich's noch einreden läßt: er ist noch nicht zu sich selbst und zum Bewußtsein seiner Würde gekommen, mithin noch unvollkommen, noch beschwatzbar usw.

Jeder Staat ist eine Despotie, sei nun einer oder viele der Despot, oder seien, wie man sich's wohl von einer Republik vorstellt, alle die Herren, d.h. despotisiere einer den andern. Es ist dies nämlich der Fall, wenn das jedesmal gegebene Gesetz, die ausgesprochene Willensmeinung etwa einer Volksversammlung fortan



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