Datenflut-Fluch oder Segen? by Jürgen Lange

Datenflut-Fluch oder Segen? by Jürgen Lange

Autor:Jürgen Lange
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Frankfurter Allgemeine Buch
veröffentlicht: 2015-09-23T00:00:00+00:00


4 Den Anbieter genau unter die Lupe nehmen

Dass das Datenschutzverständnis innerhalb der Firma wichtig ist, haben wir ausreichend erläutert. Nun müssen wir uns ansehen, wie die Suchmaschinenanbieter es mit dem Schutz der persönlichen Daten halten. Denn wie überall sonst gibt es auch hier schwarze Schafe. Eine Suchmaschine einzusetzen, ohne vorher die Informationen und Daten gegen unberechtigten Zugriff der Hersteller zu schützen, führt dazu, dass unerwünscht geistiges Eigentum bloßgelegt wird. Vor allem Suchmaschinenanbieter aus dem nichteuropäischen Raum, namentlich aus den USA, haben ein anderes Verhältnis zum Datenschutz. Feste Vorgaben, die von staatlichen Behörden kommen, kennt man dort nicht.

Zuerst einmal müssen wir festhalten, dass es in den USA ein ganz anderes Staatsverständnis gibt. Hier in Europa haben wir ein patriarchalisches Staatsverständnis. Das bedeutet, dass der Staat auch die Beziehungen der Menschen untereinander reguliert. In den USA dagegen sind die staatlichen Institutionen im Grunde nur dafür zuständig, die Infrastruktur wie beispielsweise den Verkehr aufrechtzuerhalten. Wenn nun ein Bürger ein Problem mit dem Datenschutzverständnis der Firma hat, die eine Dienstleistung für ihn erbringt, dann bleibt das sein Problem, denn – so der allgemeine Tenor – er müsse dann eben dort nichts kaufen. Aus diesem Grund mischt sich der Staat auch grundsätzlich nicht in Datenschutzfragen ein.

Da es in Zeiten der Globalisierung jedoch häufiger vorkommt, dass US-amerikanische und europäische Unternehmen miteinander Geschäftemachen und der andere Kontinent nur einen Klick weit entfernt liegt, ist hier ein Konflikt programmiert. Daher hat die Europäische Union das sogenannte „Safe Harbor Agreement“ forciert. Dabei handelt es sich um eine Selbstregulierung der Unternehmen. US-amerikanische Firmen, die dem Safe Harbor Agreement beitreten möchten, erklären dabei offiziell, dass sie bestimmte Datenschutzstandards einhalten. Verstöße gegen das Abkommen haben wettbewerbsrechtliche Folgen, weil das Unternehmen praktisch vorgegeben hatte, eine Leistung zu erbringen, die es dann aber nicht lieferte. Das Strafrecht bleibt allerdings außen vor. Mehr Informationen zum Safe Harbor Agreement finden Sie im Internet unter www.export.gov/safeharbor/.

Nun ist auch das Safe Harbor Agreement kein Garant dafür, dass Ihre Daten, die in den USA gespeichert werden, dort so sicher liegen wie in Abrahams Schoß. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat zum Beispiel auf unsere Anfrage hin bestätigt, dass die Heimatschutzbehörde Homeland Security sehr gerne auf Industriedaten zu Spionagezwecken zugreift. Schon zuvor hatte der Nachrichtenticker von heise online am 23. Januar 2009 Einzelheiten über das Abhörprogramm mitgeteilt, wonach der technische Geheimdienst Zugang zu sämtlicher elektronischer Kommunikation aller US-Bürger hat. 30 Bereits vor ein paar Jahren sorgte ein „Spiegel“-Bericht für Furore, in dem endgültig bestätigt wurde, dass das US-amerikanische Abhörsystem Echelon gezielt zur Wirtschaftsspionage eingesetzt wurde. 31

Lesen Sie daher bitte ganz genau das Kleingedruckte. Sie können zwar Garantien verlangen, doch von Europa aus werden Sie Ihre Rechte kaum durchsetzen können. Denn auch wenn Sie glauben, dass die Daten sicher auf Ihrem Index liegen: Denken Sie immer daran, dass ein Knopfdruck genügt, um sie außer Landes zu transferieren. Firmenwissen außerhalb des deutschen oder europäischen Rechtsraums birgt ein unkalkulierbares unternehmerisches Gefahrenpotential. Denn Informationsdiebstahl und -handel haben sich in den letzten Jahren zu einem enormen Markt entwickelt.

Eigentlich sollten bereits die beeindruckenden Quartalszahlen der meist US-amerikanischen Suchmaschinenanbieter aufhorchen lassen.



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