Vermieter-Ratgeber by Matthias Nöllke

Vermieter-Ratgeber by Matthias Nöllke

Autor:Matthias Nöllke
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Haufe Lexware


Das Amt zahlt zu spät

Bekommt Ihr Mieter staatliche Unterstützung, lautet die Begründung womöglich: Die staatlichen Stellen haben sich mit der Überweisung etwas Zeit gelassen. Ist das tatsächlich so, dann haben Sie schlechte Karten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2009 muss sich der Mieter das Verschulden einer staatlichen Behörde nicht zurechnen lassen (Az. VIII ZR 64/09). Das heißt aber auch: Wird das Geld nicht direkt von den betreffenden Stellen auf Ihr Konto überwiesen, muss der Mieter Ihnen gegenüber nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Sondern die Behörde die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Das sollte er mit einem Kontoauszug belegen können. Kann er das nicht, liegt der Verdacht nahe, dass die Begründung nur vorgeschoben ist. Dann können Sie so verfahren wie in allen andern Fällen auch.

Ist die schlechte Zahlungsmoral jedoch der Behörde anzulasten, dann müssen Sie sich an eben diese Behörde wenden. Die ist zwar im Prinzip verpflichtet, die Miete rechtzeitig zu überweisen. Doch kann es geschehen, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt (wie in dem Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof befassen musste). Was dann zu tun ist, hat mit dem Mietrecht nichts mehr zu tun. In jedem Fall brauchen Sie anwaltlichen Rat. Aber Ihr Mieter hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun.



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