§§ 394-395 by Peter M. Huber

§§ 394-395 by Peter M. Huber

Autor:Peter M. Huber [Huber, Peter M.]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: De Gruyter
veröffentlicht: 2014-12-03T00:00:00+00:00


Hinter der Aufzählung des § 395 Abs 1 steht erkennbar die Regelungsabsicht, die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht auf sämtliche Personen zu erstrecken, die mit Berichten nach § 394 im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beteiligungsverwaltung bestimmungsgemäß in Berührung kommen. Dem entspricht die entstehungsgeschichtlich unterfütterte Annahme eines prinzipiellen Gleichlaufs zwischen der Öffnung der Verschwiegenheitspflicht nach § 394 einerseits und ihrer Erstreckung nach § 395 andererseits, die auf eine weitgehende Parallelisierung beider Bestimmungen zielt.344 Unter der Prämisse, dass § 395 Abs 1 ausschließlich Angehörige der Exekutive erfasse, ist hieraus vereinzelt der Schluss gezogen worden, § 394 Satz 1 lasse Berichtspflichten gegenüber parlamentarischen Gremien bzw. Gemeindevertretungen nicht zu (s § 394 Rdn 41). Überzeugend ist dies letztlich schon deshalb nicht, weil die Öffnung der Verschwiegenheitspflicht idealtypisch auf eine Ermöglichung der parlamentarischen Legitimation und Kontrolle öffentlicher und öffentlich beherrschter Unternehmen zielt; schlösse man die Information des Parlaments durch Geheimhaltungsvorschriften aus, verfehlten die §§ 394, 395 AktG ihren Sinn.345 Der geschilderten Wechselwirkung von § 394 Satz 1 und § 395 Abs 1 kann freilich nicht nur durch eine Engführung des Kreises zulässiger Berichtsadressaten nach § 394 Satz 1 Rechnung getragen werden, sondern auch durch eine erweiternde, verfassungskonforme Auslegung des Begriffes der „Prüfpersonen“ iSd § 395 Abs 1. Das Schrifttum geht ganz überwiegend diesen zweiten Weg. Von § 395 Abs 1 erfasst sind daher auch Abgeordnete und Mitglieder der Gemeindevertretungen, sofern sie in parlamentarischen Gremien an der Kontrolle der staatlichen Beteiligungsverwaltung mitwirken.346



Download



Haftungsausschluss:
Diese Site speichert keine Dateien auf ihrem Server. Wir indizieren und verlinken nur                                                  Inhalte von anderen Websites zur Verfügung gestellt. Wenden Sie sich an die Inhaltsanbieter, um etwaige urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen, und senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden die entsprechenden Links oder Inhalte umgehend entfernen.