The Political Aspects of St. Augustine's City of God by John Neville Figgis
Autor:John Neville Figgis [Unbekannt]
Die sprache: eng
Format: epub
Tags: Politikwissenschaft
Herausgeber: Jazzybee Verlag
veröffentlicht: 2017-02-05T00:00:00+00:00
Notes to Lecture III
[1] Seidel, Die Lehre des heiligen Augustinus vom Staate (in Sdralek's Kirchengeschichtliche Abhandlungen, 1909,IX. i.), p.4534, d.11, Band 8-10.
'Es ist wohl zu optimistisch, wenn Mausbach meint, es sei allgemein anerkannt, dass der Ausdruck civitas terrena meist nicht den Staat als solchen bezeichne. Meines Erachtens rühren viele Irrtümer eben gerade daher, dass man immer wieder civitas terrena mit "Staat" übersetzt.'
[2] Reuter, p. 131.
'Indessen scheint es mir doch nicht überflüssig zu sein, daran zu erinnern, dass das Wort nicht mit Staat, sondern Stadt zu übersetzen sei.'
[3] T. Sommerlad, Das Wirtschaftsprogramm der Kirche des Mittel alters, p. 216. (This book emphasises his differences from all forerunners. They are reactionary, he is communistic.)
'Es liegt in all dem Gesagten begründet, weshalb Augustin, der eine Staats- und Gesellschaftstheorie geben wollte, entgegen seiner Absicht ein Staatsprogramm und ein Wirtschaftsprogramm geschaffen hat.'
[4] Reuter, p. 477.
'In dem Liber de opere monachorum, S. 438-443, vielleicht dei bedeutendsten Schrift in der Geschichte der Wirtschaftslehre seit Ende des vierten Jahrhunderts, sind Gedanken entwickelt, welche praktisch geworden, die auch von Aug. festgehaltene Differenz des weltlichen und geistlichen Lebens hätten auflösen, eine soziale Reform (Revolution?) in römische Reiche hatten motivieren müssen.'
[5] Somerlad, Wirtschaftsprogramm, p. 210.
'Die Eigentümlichkeit der Staatstheorie Augustins besteht nun darin dass jene teleologische Betrachtung, wie sie das Evangelium den wirtschaftlichen Institututionen gegenüber eingeschlagen hatte, auch auf die Institution des Staates angewandt wird.'
[6] Ritschl, Ueber die Methode der älteren Dogmengeschichte, in Gesammette Aufsätze, i. 156.
'Er in ihrer katholischen Gestalt das Reich Gottes selbst erkennt, welches seit dem Sündenfalle seine Existenz gegenüber dem irdischen Reiche hat; dieses aber ist der Weltstaat, wie er in der römischen Herrschaft jener Zeit gegenwärtig war. Wie nun die Kirche als die Civitas Dei der Organismus des Guten aus dem Prinzip der gottgemässen Gerechtigkeit ist, so gilt dem Augustin der Staat als die Gemeinschaft der Menschen aus dem Princip der Sünde.'
[7] H. von Eicken, Geschichte und System der Mittelalterlichen Weltanschauung, p. 119. 'So bald die Kirche sich gesetzlich geschützt sah, gab sie ihrer Geringachtung gegen den Staat einen noch offeneren, rückhaltsloseren, Ausdruck als vordem.'
[8] Reuter, p. 151.
'Man kann die Staatslehre Augustin's nur mit äusserster Vorsicht und selbst dann nicht vollständig aus den Lib. de Civ. schöpfen. Sie ist korrekt nur unter Vergleichung anderer Schriften, namentlich der anti-donatistischen aufzubauen.'
[9] Reuter, p. 143.
'Je schroffer die letzteren [Donatisten] die alte Ansicht von dem Staate als einem profanen, dem Christentum fremden Gemeinwesen erneuerten und überspannten, um so mehr wurde der Apologet des Katholicismus genötigt, die sittliche Würde desselben darzulegen.'
[10 ] De Civitate, xix. 23.
'Quapropter ubi non est ista justitia, ut secundum suam gratiam civitati oboedienti Deus imperet unus et summus, ne cuiquam sacrificet nisi tantum sibi; et per hoc in omnibus hominibus ad eandem civitatem pertinentibus atque oboedientibus Deo animus etiam corpori, atque ratio vitiis, ordine legitimo fideliter imperet; ut quemadmodum Justus unus, ita coetus populusque justorum vivat, ex fide quae operatur per dilectionem, qua homo diligit Deum, sicut diligendus est Deus, et proximum sicut seipsum--ubi ergo non est ista justitia, profecto non est coetus hominum juris consensu, et utilitatis communione sociatus.
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