Mitteilungen aus den Memoiren des Satan by Wilhelm Hauff

Mitteilungen aus den Memoiren des Satan by Wilhelm Hauff

Autor:Wilhelm Hauff [Hauff, Wilhelm]
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: (Privatkopie)
veröffentlicht: 2010-02-02T23:00:00+00:00


»Entscheidungs-Gründe

zu dem

vor dem Kriminalgericht Klein-Justheim

unter dem 4. Dezbr. 1825, gefällten

Erkenntnis

in der Untersuchungssache

gegen

den Dr ....f wegen Betrugs.

1. Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, daß er keine Beweise beizubringen weiß, daß die von ihm herausgegebenen ›Memoiren des Satan‹ wirklich von dem bekannten, echten Teufel, so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt, herrühren. Ferner hat der Angeschuldigte ....f zugegeben, daß die in den öffentlichen Blättern darüber enthaltene Ankündigung mit seinem Wissen gegeben sei.

2. Die letztgedachte Ankündigung ist also abgefaßt, daß hieraus die Absicht des Verfassers, die Lesewelt glauben zu machen, daß ›Die Memoiren des Satan‹ von dem wahren, im Alten und Neuen Testament bekannten und neuerdings als Schriftsteller beliebten Teufel geschrieben sei, nur allzu deutlich hervorleuchten tut.

3. Durch diese Verfahrungsart hat sich der Angeklagte ....f eines Betruges, alldieweilen solcher im allgemeinen in jedweder auf inpermissen Commodum für sich oder Schaden anderer gerichteten unrechtlichen Täuschung anderer, entweder indem man falsche Tatsachen mitteilt oder wahre dito nicht angibt – besteht; oder um uns näher auszudrücken, da hier die Sprache von einer Ware und gedrucktem Buch ist – einer Fälschung schuldig gemacht: Denn, durch den Titel ›Memoiren des Satan‹ und die Anpreisung des Buches wurde der Lesewelt fälschlich vorgespiegelt, daß das Buch ausdrücklich von dem unter dem Namen Satan bekannten, k. persischen Geheimen Hofrat Teufel verfaßt sei, was beim Verkauf des Werkes verursachte, daß es schneller und in größerer Quantität abging, als wenn das Büchlein unter dem Namen des Herrn ....f, so dem Publico noch gar nicht bekannt ist, erschienen wäre, und wodurch die, so es kauften, in ihrer schönen Erwartung, ein echtes Werk des Teufels in Händen zu haben, schnöde betrogen wurden.

4. Wenn der Herr Dr ....f, um sich zu entschuldigen, dagegen einwendet, daß der Name Satan in Deutschland nur ein angenommener sei, worauf der Teufel, wie man ihn gewöhnlich nennt, keinen Anspruch zu machen habe, so bemerken wir Kriminalleute von Klein-Justheim sehr richtig, daß sich ....f auf den Gebrauch jenes angenommenen, übrigens bekanntermaßen den Teufel sehr wohl bezeichnenden Namen nicht beschränkt, sondern in dem Werke selbst überall durchblicken läßt, namentlich in der Einleitung, daß der Verfasser derjenige Teufel oder Satan sei, welcher dem Publico, besonders dem Frauenzimmer, wie auch denen Gelehrten durch frühere Opera, z.B. die ›Elixiere des Teufels‹ et cetera rühmlichst bekannt ist, wodurch wohl ebenfalls niemand anders gemeint ist, als der Geheime Hofrat Teufel.

5. Man muß lachen über die Behauptung des Inkulpaten, daß das in Frage stehende Opusculum, wie auch nicht destoweniger seine Anzeige, eigentlich eine Satire auf den Teufel und jegliche Teufelei jetziger Zeit sei! Denn diese Entschuldigung wird durch den Inhalt der Schrift selbst widerlegt; ja, jeder Leser von Vernunft muß das auch wohl eher für eine etwas geringe Nachäffung der Teufeleien, als für – eine Satire auf dieselben erkennen. Wäre aber auch, was wir Juristen nicht einzusehen vermögen, das Werk dennoch eine Satire, so ist durchaus kein günstiger Umstand für ....f zu ziehen, weil derjenige Käufer, der etwas Echtes, vom Teufel Verfaßtes kaufen wollte, erst nach dem Kauf entdecken konnte, daß er betrogen sei.

6. Außer



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