Letzte Zuflucht by Gardner Erle Stanley

Letzte Zuflucht by Gardner Erle Stanley

Autor:Gardner, Erle Stanley [Gardner, Erle Stanley]
Die sprache: deu
Format: epub
veröffentlicht: 0101-01-01T00:00:00+00:00


Unsere Ermittlungen in dem Fall ergaben jedoch gewisse Tatsachen, die darauf hindeuteten, daß entweder Beweise unterdrückt worden waren oder aber die Ermittlungsarbeit des Sheriffs höchst unzulänglich gewesen war. Die Tatbestände, soweit sie in der Beweisaufnahme vorgetragen wurden, bildeten einfach keine ausreichende Begründung für die Anklage.

Die Anklage hatte nämlich behauptet, daß alle Kugeln aus dem 30=30er Gewehr der Brüder Brite abgefeuert worden seien; auch die beiden Geschosse, die Martin Langes Schädel durchschlagen hatten. Und gerade von diesen beiden Schüssen behauptete die Anklage, sie seien mit vorsätzlicher Mordabsicht abgegeben worden, weil sie den Polizisten Lange trafen, als er schon am Boden lag, nachdem man ihn vorher mit einem Beinschuß niedergestreckt hatte.

An dieser Behauptung aber ist sehr viel falsch.

Zunächst hätte eine weiche (nicht von einem Stahlmantel umgebene) 30=30er Kugel beim Auftreffen auf einen menschlichen Stirnknochen nicht mehr viel vom Kopf übriggelassen. Weiterhin ist der Gedanke, daß zwei solcher Geschosse einen völlig parallelen Weg durch einen Schädel nehmen könnten, ohne die gesamte Knochenstruktur des Hinterkopfes zu zerreißen, ausgesprochen absurd.

Ferner hätte der Schuß, wenn er von einem Mann abgegeben worden wäre, der über dem am Boden liegenden Martin Lange stand, bei so geringer Entfernung zweifellos Pulverspuren als unwiderlegbaren Beweis hinterlassen. Des weiteren hätten die Kugeln irgendwo nicht allzu tief in der Erde unter dem Toten gefunden werden müssen, ganz gleichgültig aus welcher Waffe sie kamen, wenn der Mann, wie die Anklage annahm, tatsächlich auf dem Boden lag, als er getroffen wurde.

Warum hatte man diese Kugeln nicht gefunden?

Diese Frage beschäftigte uns am stärksten, als wir den Fall übernahmen. Nach einigen Monaten entdeckten wir, daß die Anklage einen Goldgräber beauftragt hatte, den Boden am Tatort sorgfältig nach den Kugeln durchzusieben. Aber sie wurden nicht gefunden.

Warum nicht?

Weil sie gar nicht da waren!

Ein tüchtiger Goldgräber kann mit seiner Wiege ein Stück Blei von der Größe eines Stecknadelkopfes aus einem Kubikmeter Erde herauswaschen; hier aber waren zwei Bleigeschosse, die man in der Erde vermutete, allen Anstrengungen zum Trotz, nicht gefunden worden. Es gibt nur eine logische Erklärung dafür.

Unglücklicherweise waren die Geschworenen von der Suche nach den Geschossen nicht unterrichtet worden, und auch die Verteidiger hatten offensichtlich nicht die geringste Ahnung davon gehabt. Ein wesentlicher Tatbestand war also lediglich der Anklage bekannt gewesen. Richter, Geschworene und Verteidiger wußten nichts davon, obwohl dieser Tatbestand für die Urteilsfindung hätte entscheidend sein können.



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